der von uns begleiteten AGB-Streitigkeiten endeten mit einer für den Mandanten positiven Regelung – entweder durch Vergleich oder Schiedsspruch.
Schiedsgerichtsbarkeit für grenzüberschreitende Lieferverträge
Wir beraten Unternehmen bei der AGB-konformen Gestaltung internationaler B2B-Lieferverträge nach BGB §305 ff. und vertreten Mandanten in Schiedsverfahren vor deutschen und ausländischen Schiedsgerichten. Unser Fokus liegt auf der Durchsetzbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Streitfällen mit Lieferanten aus Drittstaaten.